Seit 2008 gibt es den vorgezogenen Führerschein bereits mit 17 Jahren, das heißt mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten können bereits Personen mit 17 den Führerschein erlangen. Dieser Führerschein ist jedoch, bis erreichen des 18. Lebensjahres nur im Beisein einer eingetragenen Person möglich. Die theoretische Prüfung darf max. 3 Monate, die praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Bei Interesse stehen wir Euch gerne für Eure Fragen zur Verfügung.
Über die nötigen Voraussetzung wie Sehtest, Passbilder und die lebensrettende Soforthilfe Maßnahmen informieren wir Sie gerne!
Bei uns erhält jeder Schüler nach erfolgreicher Ausbildung einen Gutschein über ein Fahrsicherheitstraining beim ADAC!
Grundunterricht: 12 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden
Theoretische Prüfung: Prüfung beim TÜV |
Grundfahrstunden Praktische Prüfung: Dauer: 45 Min. |