Kasse L (theoretische Ausbildung): Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirschaftliche Zwecke bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. Außerdem Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und gekennzeichnet sind.
Theoretische Ausbildung | Praktsiche Ausbildung |
Grundunterricht: 12 Doppelstunden | nicht notwendig |
Theoretische Prüfung | Praktische Prüfung |
Prüfung beim TÜV | nicht notwendig |
Klasse T (theoretische und praktische Ausbildung): Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgewschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Erwerb ab 16 Jahren möglich, dann jedoch auf 40 km/h beschränkt.
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung |
Grundunterricht: 12 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht: 6 Doppelstunden |
Übungsstunden |
Theoretische Prüfung | Praktsiche Prüfung |
Prüfung beim TÜV | Dauer: 60 Minuten |