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Roller Klasse AM

Mit dem Führerschein der Klasse AM ist es erlaubt, zwei und dreirädriger Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h zu fahren. Außerdem fällt hier das Fahren von vierrädriger Leichtkraftfahrzeugen bis 45 km/h, max 50 ccm bzw. 4 kW in den Bereich der Klasse AM.  Das Mindestalter hierfür beträgt 16 Jahre.

 

 Theoretische Ausbildung:

Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden

 

Theoretische Prüfung:

Prüfung beim TÜV

Praktische Ausbildung:

Grundfahrstunden

 

Praktische Prüfung:

45 Min.

(NEU ab 19.01.2013)

 

 

 

 

 

 

 

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