Mit dem Führerschein der Klasse AM ist es erlaubt, zwei und dreirädriger Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h zu fahren. Außerdem fällt hier das Fahren von vierrädriger Leichtkraftfahrzeugen bis 45 km/h, max 50 ccm bzw. 4 kW in den Bereich der Klasse AM. Das Mindestalter hierfür beträgt 16 Jahre.
Theoretische Ausbildung: Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Theoretische Prüfung: Prüfung beim TÜV |
Praktische Ausbildung: Grundfahrstunden
Praktische Prüfung: 45 Min. (NEU ab 19.01.2013)
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